Information zur Grundsteuererklärung 2022
7. Juni 2022Ab dem 01.07.2022 müssen alle Grundstückseigentümer in Deutschland bis zum 31.10.2022 eine Grundstücksteuererklärung abgeben.
Die Grundsteuererklärung muss online bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Übermittlung Ihrer Grundsteuererklärung an das Finanzamt. (1)
Die Steuerhilfe Emsland e.V. – Lohnsteuerhilfeverein
Auf der Herrschwiese 10
49716 Meppen
05931/594194
Mehr Informationen erhalten Sie unter:
https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuerreform-in-niedersachsen-2022-geht-s-los-209732.html
(1) Entgegen der ursprünglichen Annahme, dass Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen zur Abgabe der Grundsteuererklärung verpflichtet sind, zu einem Steuerberater zu wechseln oder sich für das ELSTER Online Portal zu registrieren, gibt es nun eine Freigabe der reinen Abgabe in der Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins ohne Beratungsleistung. Die Abgabe ohne Beratungsleistung ist möglich, da die Finanzverwaltungen dem Steuerpflichtigen ein individuelles Dokument zur Verfügung stellen werden, in dem alle für die Grundsteuererklärung notwendigen Daten bereits enthalten sind