(1) Entgegen der ursprünglichen Annahme, dass Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen zur Abgabe der Grundsteuererklärung verpflichtet sind, zu einem Steuerberater zu wechseln oder sich für das ELSTER Online Portal zu registrieren, gibt es nun eine Freigabe der reinen Abgabe in der Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins ohne Beratungsleistung. Die Abgabe ohne Beratungsleistung ist möglich, da die Finanzverwaltungen dem Steuerpflichtigen ein individuelles Dokument zur Verfügung stellen werden, in dem alle für die Grundsteuererklärung notwendigen Daten bereits enthalten sind