Die Steuerhilfe Emsland e.V.
Auf der Herrschwiese 10
49716 Meppen

Aktuelles

Aktuelles

Ab dem 01.07.2022 müssen alle Grundstückseigentümer in Deutschland bis zum 31.10.2022 eine Grundstücksteuererklärung abgeben. Gerne unterstützen wir Sie dabei .

Auszug aus dem Monatsbericht des BMF

  • Am 1. Januar 2022 sind verschiedene gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, die sich auf den Alltag von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen auswirken werden.
  • Im Vordergrund stehen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, die vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten.
  • Weitere Maßnahmen sind verfassungs- und europarechtlich geboten und wirken sich auf Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer und die Landwirtschaft aus.

Sie waren 2020 auch in Kurzarbeit?

Dann MÜSSEN Sie bis 31. Oktober 2021 ihre Lohnsteuererklärung abgeben haben.
Wer muss z.B. noch eine Erklärung abgeben?

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