Die Steuerhilfe Emsland e.V.
Auf der Herrschwiese 10
49716 Meppen

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Ab dem 01.07.2022 müssen alle Grundstückseigentümer in Deutschland bis zum 31.10.2022 eine Grundstücksteuererklärung abgeben. Gerne unterstützen wir Sie dabei .

Auszug aus dem Monatsbericht des BMF

  • Am 1. Januar 2022 sind verschiedene gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, die sich auf den Alltag von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen auswirken werden.
  • Im Vordergrund stehen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, die vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten.
  • Weitere Maßnahmen sind verfassungs- und europarechtlich geboten und wirken sich auf Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer und die Landwirtschaft aus.

Sie waren 2020 auch in Kurzarbeit?

Dann MÜSSEN Sie bis 31. Oktober 2021 ihre Lohnsteuererklärung abgeben haben.
Wer muss z.B. noch eine Erklärung abgeben?

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